Dieses Dokument enthält die vollständige Liste der Definitionen, die für alle anderen Abschnitte des DithX-Rechts gelten
Dokumentenreihe. Diese Definitionen sollen jede Form der Interpretation minimieren und rechtliche Hinweise geben
Klarheit im internationalen Kontext.
1.1 "Bewerbung"
Die als "DithX" bekannte digitale Umgebung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, sämtliche Software, Quellcodes und Objekte
Code, Frontend, Backend, APIs, Datenbanken, grafische Elemente, Benutzeroberflächen, Dokumentation, Handbücher,
Updates, Patches und alle technischen, funktionalen, visuellen und interaktiven Komponenten, unabhängig davon, ob
Sie werden über einen Webbrowser, eine mobile App, eine Desktop-Software oder eine andere Vertriebsmethode bereitgestellt.
1.2 "Betreiber"
Die natürliche oder juristische Person, die Urheberrechte, Eigentumsrechte und Managementkontrolle über das Unternehmen besitzt
Antrag, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Aktionäre, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Agenten,
Auftragnehmer, Subunternehmer, Partner, Lieferanten, Lizenzgeber, Hosting-Anbieter, Netzwerksicherheitsanbieter
(einschließlich, aber nicht beschränkt auf Cloudflare), Open-Source-Autoren und alle direkt oder indirekt Beteiligten
Dritte. Der Begriff umfasst auch künftige Rechtsnachfolger oder übernehmende Rechtsträger.
1.3 "Benutzer"
Jede natürliche oder juristische Person, unabhängig von Standort, Nationalität, Alter oder Rechtsform, die besucht, darauf zugreift,
lädt, installiert, verwendet, testet oder interagiert auf andere Weise mit Teilen der Anwendung. Dazu gehört auch
Besucher mit nur vorübergehendem Zugang und Parteien, die die Anwendung über automatisierte Systeme oder über nutzen
Dritte.
1.4 "Nutzungsbedingungen"
Die Gesamtheit aller gesetzlichen Bestimmungen, Erklärungen, Klauseln und Richtlinien, die für die Nutzung des gelten
Anwendung, wie in dieser Dokumentenreihe beschrieben. Dazu gehören unter anderem: das Gesetzliche
Haftungsausschluss, Datenschutzerklärung, Lizenzbedingungen, Einschränkungen, Freistellungsklauseln und alle anwendbaren Anhänge.
1.5 "Dritte"
Alle Parteien, natürliche oder juristische Personen, die nicht unter die Definition "Betreiber" oder "Nutzer" fallen, aber
die in irgendeiner Weise am Betrieb der Anwendung beteiligt sein können. Dazu können unter anderem gehören:
technische Lieferanten, Inhaltsanbieter, Netzwerkanbieter, Zahlungssysteme (falls zutreffend) und
Aufsichtsbehörden.
1.6 "Inhalt"
Alle Daten, Bilder, Texte, Grafiken, Multimedia, audiovisuelles Material, Code, Algorithmen, Einstellungen und anderes
Formen digitaler Informationen, die über die hochgeladen, verarbeitet, generiert, angezeigt oder verteilt werden
Bewerbung. Dies umfasst sowohl vom Benutzer bereitgestellte Inhalte als auch von der Anwendung generierte Ergebnisse.
1.7 "Geistiges Eigentum
Rechte'
Alle Urheberrechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Designrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Know-how usw
andere geistige Eigentumsrechte, die für die Anwendung und die daraus abgeleiteten Werke gelten, ob
registriert oder nicht registriert, einschließlich internationaler Registrierungen und Anmeldungen.
1.8 "Missbrauch"
Jede Handlung oder Unterlassung, die gegen die Nutzungsbedingungen, geltende Gesetze oder Vorschriften oder allgemein verstößt
akzeptierte ethische und technische Standards, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die Verbreitung bösartiger
Software, die Durchführung von Denial-of-Service-Angriffen, die Verletzung von Urheberrechten oder die Verwendung der Anwendung für
kriminelle Zwecke.
1.9 "International
Gesetz'
Alle verbindlichen Verträge, Konventionen, Richtlinien und das internationale Privatrecht, die jederzeit in Kraft sind
und relevant für die Nutzung der Anwendung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: das Übereinkommen über Cyberkriminalität
(Budapest 2001), die Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679), die E-Commerce-Richtlinie
(2000/31/EG), das Gesetz über digitale Dienste (EU 2022/2065), das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge für die
Internationaler Warenkauf (CISG) – sofern nicht ausgeschlossen – und WIPO-Verträge.
1.10 "Entschädigung"
Eine vertragliche Verpflichtung, durch die sich der Nutzer verpflichtet, den Betreiber und alle zu schützen und schadlos zu halten
beteiligte Dritte von jeglichen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten usw. freizustellen und zu entschädigen
Gerichtsverfahren, die sich aus der Nutzung der Anwendung durch den Benutzer ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Diese Entschädigung umfasst:
jedoch nicht beschränkt auf Ansprüche Dritter wegen (angeblicher) Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums,
unerlaubter Handlung oder Verletzung von Gesetzen oder Vereinbarungen durch den Benutzer.